Pflegegeld beantragen

Jede Pflegekasse hat ein eigenes Formular für den Antrag auf Pflegegeld. Bei uns bekommen Sie eine Vorlage!

Wissenswertes zum Pflegegeld

Wichtige Entlastung der Pflege zu Hause 

Als versicherte Person der Pflegeversicherung haben Sie mit einem anerkannten Pflegegrad von 2 oder höher den Anspruch auf Pflegegeld als Pflegeleistung der Pflegekassen, sofern Sie im häuslichen Umfeld gepflegt und betreut werden. Das Pflegegeld wird der pflegebedürftigen Person direkt von der Pflegekasse an das angegebene Bankkonto überwiesen. 

Das Pflegegeld als Pflegeleistung beträgt aktuell (Stand 2024) 
▷ Pflegegrad 1: - - - da kein Anspruch 

▷ Pflegegrad 2: 332 Euro pro Monat

▷ Pflegegrad 3: 573 Euro pro Monat
▷ Pflegegrad 4: 765 Euro pro Monat

▷ Pflegegrad 5: 947 Euro pro Monat

Sollte eine Pflegevertretung über die Pflegeleistung der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege beantragt werden, wird das bisher bezogene Pflegegeld um die Hälfte reduziert, je nach Dauer der Vertretungsleistung.

Pflegegeld zur freien Verfügung

Pflegebedürftige Personen sollen stets die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen, wie und von wem sie gepflegt werden. Wenn sich Betroffene daher dafür entscheiden, von Angehörigen, Freunden oder anderen ehrenamtlich Tätigen versorgt zu werden, unterstützt die Pflegeversicherung die Pflege zu Hause mit entsprechenden Pflegeleistungen ebenfalls. Dafür wird von der Pflegeversicherung das Pflegegeld in Abhängigkeit der Beeinträchtigung (Pflegegrad) zur Verfügung gestellt. Für die Gewährung von Pflegegeld ist es erforderlich, dass die Pflege im Haushalt selbst gewährleistet ist, etwa durch Angehörige oder andere freiwillige Pflegekräfte. Die Pflegekasse überweist monatlich dem pflegebedürftigen Betroffenen das Pflegegeld und in der Regel sollte dadurch ein Teil als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen übergeben werden. Der Pflegebedürftige kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen. Eine Kombination aus dem Pflegegeld und ambulanten Pflegesachleistungen ist ebenfalls möglich.

➤ Die Pflegeleistung Pflegegeld nachfolgend kurz beschrieben
Das Pflegegeld bezeichnet eine monatliche Sozialleistung, die von gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen bereitgestellt wird. Es wird allen Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad von 2 gewährt, wenn sie zu Hause von Verwandten, Freunden oder Freiwilligen versorgt werden. Der Betrag des Pflegegeldes variiert je nach Stärke der Beeinträchtigung und Festlegung des Pflegegrads. Das Pflegegeld wird hauptsächlich für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung verwendet, falls es nicht an pflegende Angehörige weitergereicht wird. Den Betroffenen steht die Verwendung vom Pflegegeld komplett frei.

Pflegegeld beantragen

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Pflegegeld als essenzielle Pflegeleistung in Deutschland

Neben der Voraussetzung zum Pflegegeld mit der häuslichen Pflegesituation sowie der Anerkennung vom Pflegegrad 2 oder höher, benötigen die Pflegekassen von Ihnen in regelmäßigen Abständen einen Nachweis über eine Beratungstätigkeit zur Verwendung der monatlichen Bezüge. Eine örtliche Beratungsstelle oder ein zugelassener ambulanter Pflegedienst können diesen Nachweis mit einem einfachen Hausbesuch ermöglichen.
Sie erhalten diese Beratung entsprechend Ihren Bedürfnissen. Damit die häusliche Pflege in bestmöglich gewährleisten werden kann und kein Betrug durch die finanzielle Zuwendung mittels Pflegegeld stattfindet. Wenn Sie die Besuche pünktlich einhalten, wird das Pflegegeld nicht schiefgehen. Es wird das Pflegegeld gekürzt und im Wiederholungsfall sogar entzogen, wenn Sie die Beratungstermine nicht einhalten. Das Pflegegeld wird für die tatsächlichen Anspruchstage und auch bei Teilmonaten gezahlt.

Ein Beispiel bei Anspruch auf Pflegegeld in Höhe des Pflegegrades 2 vom 01.01.2024 bis 15.01.2024:

332,00 € : 30 Tage x 15 Tage = 166,00 €


➤ Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren
Wenn gewünscht, kann die Pflege durch Angehörige auch mit der Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst kombiniert werden. Oftmals wird die Kombination der Pflegeleistungen gewählt, wenn sich beispielsweise ein Pflegedienst um die hygienische Körperpflege des betroffenen Pflegebedürftigen am Morgen kümmern soll. 
In diesem Fall wird das Pflegegeld nicht in voller Höher zur Verfügung gestellt. Je größer die Ausschöpfung der Pflegesachleistungen (also die Bezahlung der Pflegedienstleistung) ist, desto niedriger ist das Pflegegeld in Prozent. Da die verfügbaren Pflegesachleistungen meist weit höher besoldet sind als das Pflegegeld, kann eine solche Kombination der Pflegeleistungen finanziell für die häusliche Pflege attraktiv sein.

Das Pflegegeld im Detail

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen stehen im Pflegealltag oft vor großen Herausforderungen und Veränderungen. Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung, die dazu beiträgt, die Pflege zu erleichtern sowie zu entlasten. Das Pflegegeld ist eine Pflegeleistung der Pflegeversicherung, die an Pflegebedürftige ausgezahlt wird, die in ihrem häuslichen Umfeld von Angehörigen, Freunden oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden. Es dient dazu, die Aufwendungen der Pflege zu decken und die Pflegepersonen finanziell zu entlasten.


Pflegegeld kann beantragt werden, wenn:

  1. Ein anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 2) vorliegt.
  2. Die Pflege im häuslichen Umfeld durch eine private Pflegeperson erfolgt.
  3. Keine professionelle Pflegedienstleistung oder nur in Kombination mit Sachleistungen genutzt wird.


Pflegegeld beantragen – Schritt für Schritt

Die Beantragung von Pflegegeld ist unkompliziert, wenn Sie die richtigen Schritte kennen. Alternativ empfehlen wir ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Familiara GmbH für die Erstabstimmung:

  1. Antrag stellen: Kontaktieren Sie die Pflegekasse der betroffenen Person und fordern Sie das Antragsformular an oder verwenden Sie unser Antragsformular kostenfrei. Viele Pflegekassen bieten auch Online-Anträge an.
  2. Pflegegrad beantragen: Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, muss dieser durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt werden. Ein Gutachter prüft die Pflegebedürftigkeit und ordnet einen Pflegegrad zu.
  3. Unterlagen einreichen: Reichen Sie das ausgefüllte Formular, ärztliche Befunde oder Schreiben sowie eventuell geforderte Nachweise bei der Pflegekasse ein. 
  4. Bescheid abwarten: Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung und die Höhe des Pflegegeldes.


Tipps für die Pflegegeldbeantragung

  • Gut vorbereitet sein: Sammeln Sie vorab alle relevanten Unterlagen, wie ärztliche Berichte oder Nachweise über die Pflegebedürftigkeit.
  • Beratung nutzen: Pflegeberatungsstellen oder Pflegestützpunkte helfen Ihnen bei der Antragstellung und beantworten Fragen.
  • Fristen beachten: Pflegegeld wird in der Regel ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend gezahlt – stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.


Das Pflegegeld ist eine wertvolle finanzielle Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Verständnis des Antragsprozesses können Sie diese Pflegeleistung schnell und unkompliziert in Anspruch nehmen. Nutzen Sie die Möglichkeit, Pflegegeld zu beantragen, und schaffen Sie finanzielle Entlastung für die häusliche Pflege für mehr Sicherheit und Lebensqualität im Alltag!