Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Kostenlose Pflegehilfsmittel mit einem Pflegegrad von 1 oder höher noch heute in nur 5 Minuten online beantragen.
Pflegeprodukte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis
Vom Testsieger aus dem Anbietervergleich der Deutschen Pflegehilfe
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV (Verbund der gesetzlichen Krankenversicherungen) beinhaltet zuzahlungsbefreite Produkte für die Pflege zur Unterstützung Pflegebedürftiger und deren Angehöriger zur Entlastung der häuslichen Pflege. Eine besondere Pflegeleistung aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV sind Pflegeprodukte zum Verbrauch im Wert von bis zu 42,00 € monatlich, die in den Kosten von den Pflegekassen bereits ab Pflegegrad 1 übernommen werden. Diese zum Verbrauch bestimmten Pflegeprodukte zum Erhalt der Sauberkeit und Hygiene im häuslichen Pflegeumfeld können in einer kostenlosen Pflegebox bei verschiedenen Leistungserbringer für die Versorgung von Pflegebedürftigen beantragt werden. Alle Kranken- sowie Pflegekassen vertrauen dabei auf die Zusammenarbeit und bereits seit Jahren bestehende Kooperation mit sanus+ von der CARE digisolutions GmbH. Die Pflegekassen von AOK, DAK, BKK, Barmer, HKK, Techniker und weitere sind von der Qualität, den Services sowie der Schnelligkeit der Bearbeitung überzeugt. Monatlich werden vom Testsieger und präqualifizierten Leistungserbringer für die Pflegeprodukte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV bereits mehrere tausend Kunden mit bedarfsgerechten Pflegehilfsmitteln beliefert. Sollte bei Ihnen selbst oder einem pflegebedürftigen Angehörigen ein Pflegegrad von 1 oder höher vorliegen, besteht in Deutschland gemäß dem Sozialgesetzbuch § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI ein gesetzlicher Anspruch auf zuzahlungsfreie und damit kostenlose Pflegeprodukte zum Verbrauch im Wert von bis zu 42,00 € monatlich aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV, welche in einer kostenlosen Pflegebox in wenigen Minuten über ein Onlineformular (jetzt direkt zum Angebot wechseln) beantragt werden können.
➤ Pflegeprodukte für die kostenlose Pflegebox aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Mit der kostenlosen Pflegebox erhalten Sie nicht nur monatlich die bedarfsgerechten ausgewählten Pflegeprodukte zum Verbrauch aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV, sondern haben Zugriff auf gratis Serviceleistungen. Sie können nämlich kostenfreie Beratungen zu den entsprechenden Pflegeprodukten aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis anfordern und haben stets die Möglichkeit, die Zusammenstellung der individuellen Pflegebox jeden Monat zu verändern, ganz nach Ihrem Pflegebedarf. Dazu steht Ihnen beim Leistungserbringer sanus+ ein kundenorientierter Service für Ihr Anliegen zur Verfügung sowie die Option der Eigenverwaltung der kostenlosen Pflegebox im Onlinekundenkonto. Dort haben Sie die Möglichkeit, alle zur Verfügung stehenden Pflegeprodukte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV auszuwählen und mehr über die Verwendung zu erfahren. Auch die Pausierung, Lieferintervallveränderung oder gar Beendigung der kostenlosen Pflegeleistung können nach den individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Sie entscheiden und haben die Wahl, nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch durch die Beantragung einer kostenlosen Pflegebox in nur wenigen Minuten noch heute beim zuverlässigen Partner der Kranken- und Pflegekassen zur Entlastung der häuslichen Pflege. Wählen Sie Ihre bedarfsgerechten und zuzahlungsbefreiten Pflegeprodukte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV und sparen Sie bis zu 40,00 € im Monat. Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch!
Pflegeprodukte aus der Produktgruppe 54 vom Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Die zuzahlungsbefreiten Pflegeprodukte zum Verbrauch oder auch Einmalverwendung aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV der Produktgruppe 54 vom Verbund der gesetzlichen Krankenkassen, können Sie noch heute zur Entlastung der häuslichen Pflege mit einem Pflegegrad von 1 oder höher online zusammenstellen und in einer kostenlosen Pflegebox beantragen. Sie finden die kurze Nennung und Beschreibung der Artikelnummer aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV nachfolgend dargestellt:
➤ Bettschutzunterlagen aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Artikelnummer zum Hilfsmittelkatalog ist die 54.45.01.0
➤ Fingerlinge als Fingerschutz aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Artikelnummer zum Hilfsmittelkatalog ist die 54.99.01.0
➤ Einmalhandschuhe aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Artikelnummer zum Hilfsmittelkatalog ist die 54.99.01.1
➤ Mund-Nasen-Schutz aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Artikelnummer zum Hilfsmittelkatalog ist 54.99.01.2
➤ Schutzschürzen aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Artikelnummer zum Hilfsmittelkatalog ist 54.99.01.3
➤ Einmallätzchen aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Artikelnummer zum Hilfsmittelkatalog ist 54.99.01.4
➤ Desinfektionsmittel aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Artikelnummer zum Hilfsmittelkatalog ist 54.99.02.0
Zuzahlungsbefreite Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Voraussetzungen für kostenlose Pflegeprodukte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
✓ ️ Ein anerk. Pflegegrad von 1 oder höher
✓ Die Betreuung ist im häuslichen Umfeld
Pflegeprodukte zum Verbrauch aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis sollen im Wesentlichen die Pflege im Haushalt vereinfachen sowie sicherer gestalten und die hygienischen Bedingungen verbessern. Dazu können beispielsweise beim Tragen einer FFP2-Maske bei einer leichten Erkältung den pflegebedürftigen Angehörigen vor einer Ansteckung schützen, was dadurch eine Schutzwirkung in beide Richtungen besitzt. Auch beim Wechseln der Bettwäsche von Betroffenen mit Inkontinenz kann die Kleidung mit Einmalhandschuhen oder Schutzschürzen aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vor Verschmutzungen geschützt werden. Desinfektionsmittel als Pflegeprodukt aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV halten bei Verwendung die Hände oder auch Flächen zugleich Bakterien-frei.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegeprodukte aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV sind anders als technische Pflegehilfsmittel wie Notrufsysteme oder wiederverwendbare Produkte wie Bettpfannen oder Duschwagen zuzahlungsbefreit. Der § 40 Abs. 2 SGB XI dient als Rechtsgrundlage für den Anspruch auf bestimmte Pflegeprodukte zum Verbrauch aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis im Wert von bis zu zehn 42,00 € pro Monat. Nutzen Sie noch heute die Gelegenheiten und beantragen Sie in nur wenigen Minuten online ohne Formalitäten bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel zur Entlastung der häuslichen Pflege beim top Leistungserbringer sanus+ von der CARE digisolutions GmbH.
Pflegeprodukte technischer Beschaffenheit aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV
Hierunter fallen beispielsweise Pflegebetten, Mobilitätshilfe oder System zum Erhalt der Sicherheit im häuslichen Umfeld. Technische Pflegehilfsmittel werden Pflegebedürftigen aufgrund der Kosten leihweise überlassen. Die Ausnahme stellt das Hausnotrufsystem. Bei größeren Investitionen bei einer starken Einschränkung der Mobilität zum Überwinden von Treppenstufen zwischen Wohnetagen werden technische Pflegehilfsmittel wie Lifter eingesetzt, die als Transferhilfe von betroffenen Pflegebedürftigen genutzt werden können. Diese werden im Segment der Pflegeleistungen bei den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen finanzielle in den Kosten bezuschusst. Auch Duschstühle und Steigerungen der Sitzhöhe für die Toilette sind für die Pflege von großer Bedeutung und gelten als technische Pflegehilfsmittel. Alarm- und Kommunikationshilfen wie Hausnotrufsysteme und Kommunikationsgeräte sind ebenfalls inbegriffen. Die Pflegekasse trägt häufig die Ausgaben für technische Pflegehilfsmittel, die von Pflegebedürftigen entweder erworben oder ausgeliehen werden können. Entdecken Sie das Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV noch heute und beantragen Sie zuzahlungsfreie Pflegeprodukte zur Entlastung der häuslichen Pflege.
Technisches Pflegehilfsmittel: Hausnotruf
Anwender oder betroffene Pflegebedürftige tragen mit dem Hausnotruf ein Notfallsystem am Körper, mit dem Sie gefährliche Situationen schnell klären und um Hilfe bitten können. Die Sicherheit vom Hausnotrufträger wird gewährleistet, indem per Knopfdruck oder auch automatisch, je nach Hausnotrufvariante, ein Hilferuf an eine Zentrale gesendet wird. Dadurch ist es möglich, die Situation sofort zu bestimmen und entsprechende Unterstützungsmaßnahmen einzuleiten. Die Hausnotrufzentrale beziehungsweise der Mitarbeiter vom 24h-Serviceteam kontaktierte situationsabhängig einen Angehörigen, den Pflegedienst, die Polizei oder die Feuerwehr und versucht die Situation aus der Ferne bestmöglich aufzuklären. Eine derartige Lösung ist für alleinstehende Pflegebedürftige mit Einschränkung in der Mobilität besonders ansprechend und verlässlich.
➤ Der Hausnotruf vom Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV und die Kostenübernahme
Für den Hausnotrufservice ist eine monatliche Gebühr zu entrichten. Je nach Hausnotrufanbieter (hier zum Vergleich) können unterschiedliche Kosten für die Inbetriebnahme und der monatlichen Gebühr anfallen. Die Pflegekasse übernimmt für einen Hausnotruf 25,50 € pro Monat. Beim Pflegehasen von der Saniplex GmbH aus Osnabrück haben Sie einen Leistungserbringer, der innerhalb der gesetzlichen Kostenübernahme ein lösungsorientiertes qualitatives Hausnotrufsystem anbietet. Alternativen wie Seniorentelefone und passive Warnmelder sind zwar preiswerter, aber auch weniger sicher. Besonders geeignet ist der Hausnotruf mit Notfallknopf aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV für Senioren und Menschen mit Einschränkungen, die größtenteils selbstbestimmt im eigenen Wohnumfeld weiterhin leben möchten und auch in der Lage sind.
Mit einem Herz für die Pflege verschiedene gesetzlich geförderte Pflegeleistungen aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV noch heute für sich entdecken. Nutzen Sie Ihren Anspruch für teilweise kostenlose Pflegeleistungen zur Entlastung der Pflege direkt online in nur wenigen Minuten bei zertifizierten Leistungserbringern ohne Formalitäten oder Aufwände.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eine zentrale Quelle für alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige, die sich über geeignete Pflegehilfsmittel informieren möchten. In diesem Verzeichnis sind alle Hilfsmittel aufgelistet, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu verbessern. Der Zugang zu diesem Verzeichnis und die Auswahl der richtigen Hilfsmittel sind entscheidend für eine optimale Pflegeversorgung.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis im Detail erklärt
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der GKV listet alle Hilfsmittel auf, die von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Pflegeversicherung erstattet werden. Diese Hilfsmittel sind für die Unterstützung bei der Pflege von Menschen mit unterschiedlichen Pflegegraden gedacht und dienen dazu, die Pflege zu Hause zu erleichtern und die Selbstständigkeit der betroffenen Personen zu fördern.
Das Verzeichnis umfasst eine breite Palette von Hilfsmitteln, die in verschiedenen Bereichen der Pflege zum Einsatz kommen. Es enthält sowohl Produkte für die Grundpflege, wie etwa Inkontinenzmaterialien und Pflegebetten, als auch Hilfsmittel für die Mobilität, die Wundversorgung oder die Ernährung. Durch die detaillierte Auflistung können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gezielt die passenden Produkte auswählen, die für ihre individuellen Bedürfnisse erforderlich sind.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der GKV ist in verschiedene Kategorien unterteilt, um eine einfache Orientierung zu ermöglichen. Zu den wichtigsten Kategorien gehören:
- Hilfsmittel zur Mobilität
In dieser Kategorie sind Hilfsmittel im Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV aufgelistet, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität unterstützen. Dazu gehören:- Rollstühle (manuell und elektrisch)
- Rollatoren und Gehstöcke
- Treppenlifte und Liftstühle
- Hilfsmittel zur Körperpflege
Für die tägliche Körperpflege gibt es eine Vielzahl von Hilfsmitteln, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV enthalten sind. Dazu gehören:- Duschstühle und Duschbänke
- Inkontinenzprodukte (z. B. Inkontinenzslips, -einlagen, -windeln)
- Waschhandschuhe und Waschlappen
- Pflegebetten und Lifter
- Hilfsmittel zur Wundversorgung
Menschen mit chronischen Wunden oder Druckgeschwüren benötigen spezielle Hilfsmittel, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV aufgeführt sind. Diese beinhalten:- Wundauflagen und Verbände
- Druckentlastungsmatratzen und Druckpolster
- Hilfsmittel zur Ernährung
Für pflegebedürftige Menschen, die Schwierigkeiten beim Essen und Trinken haben, gibt es ebenfalls unterstützende Hilfsmittel, geführt im Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV, wie:- Ergonomisches Besteck
- Trinkbecher mit Anti-Verschütt-Mechanismus
- Spezielle Trinkhilfen
- Hilfsmittel zur häuslichen Pflegeorganisation
Hilfsmittel zur Organisation des Pflegealltags erleichtern die Arbeit von pflegenden Angehörigen und Pflegekräften. Zu diesen Hilfsmitteln aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV gehören:- Pflegehilfsmittel zur sicheren Lagerung von Medikamenten
- Pflegebetten und Verstellbare Matratzen
- Hebehilfen und Lifter
Die Kostenübernahme durch die GKV zum Pflegehilfsmittelverzeichnis
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV - hier die Pflegekassen) übernimmt die Kosten für viele Pflegehilfsmittel, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgelistet sind. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Hilfsmittel für die Pflege notwendig sind und die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers in einem der Pflegegrade 1 bis 5 festgestellt wurde. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel direkt über die Pflegekasse. Es gibt jedoch einige Unterschiede je nach Art des Hilfsmittels:
- Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege: Hierzu gehören Produkte wie Inkontinenzmaterialien, Desinfektionsmittel oder Handschuhe. Die Pflegekassen übernehmen bis zu 40 Euro pro Monat für diese Hilfsmittel, ohne dass eine ärztliche Verordnung notwendig ist.
- Hilfsmittel zur medizinischen Versorgung: Für teurere Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Treppenlifte ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Die Kosten werden dann in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, wobei es je nach Produkt und Bedarf unterschiedliche Regelungen geben kann.
Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen die Hilfsmittel aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV bei einem zugelassenen Anbieter beziehen und die Rechnungen direkt bei der Pflegekasse einreichen. In einigen Fällen können auch Zuzahlungen erforderlich sein, vor allem bei besonders teuren Hilfsmitteln.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der GKV ist online zugänglich und bietet eine detaillierte Auflistung aller zugelassenen Hilfsmittel. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können das Verzeichnis nutzen, um gezielt nach den benötigten Produkten zu suchen. Die Produkte sind nach Kategorien geordnet, und jedes Hilfsmittel ist mit einer Beschreibung sowie den notwendigen Informationen zur Kostenübernahme versehen.
Zudem können Pflegebedürftige und Angehörige sich auch bei ihrer Pflegekasse oder einem Pflegedienst beraten lassen, um sicherzustellen, dass die ausgewählten Hilfsmittel aus dem Pflegehilfsmittelverzeichnis vom GKV die individuellen Bedürfnisse optimal abdecken.
Das Pflegehilfsmittelverzeichnis der GKV ist eine unverzichtbare Ressource für alle, die pflegebedürftige Menschen unterstützen möchten. Es bietet eine klare Übersicht über die Hilfsmittel, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, und hilft dabei, die richtigen Produkte für die Pflegebedürftigen auszuwählen. Durch die Kostenübernahme durch die Pflegekassen wird es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erleichtert, die notwendigen Hilfsmittel zu beziehen und somit die Pflege zu Hause sicher und komfortabel zu gestalten.